OLG Celle - Beschluss vom 16.06.2014
10 UF 59/14
Normen:
BGB § 1671 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Hannover, vom 23.01.2014

Zulässigkeit der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil zum Zwecke der Geltendmachung eines Unterhaltsvorschusses

OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2014 - Aktenzeichen 10 UF 59/14

DRsp Nr. 2015/15156

Zulässigkeit der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil zum Zwecke der Geltendmachung eines Unterhaltsvorschusses

Eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil lediglich zum Zwecke der Geltendmachung eines Unterhaltsvorschusses nach dem UVG kommt dann nicht in Betracht, wenn bereits durch einen zum Umgangsrecht geschlossenen Vergleich der Lebensmittelpunkt des Kindes klar definiert ist.

I. Auf die Beschwerde des Kindesvaters vom 28. Februar 2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 23. Januar 2014 geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Antrag der Kindesmutter auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die Kinder G. B., geboren am ... 2003, und M.-H. B., geboren am ... 2007, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben, außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Wert des Beschwerdeverfahrens: 3.000 €.

IV. Dem Kindesvater wird die für das Beschwerdeverfahren nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe versagt.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 1;

Gründe:

I.