BGH - Urteil vom 22.04.1998
IV ZR 162/97
Normen:
BGB § 2057a; ZPO § 301 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 2057a Bemessung 1
BGHR ZPO § 301 Abs. 1 Zurückverweisung 2
DRsp I(170)98c

Zulässigkeit eines Teilurteils; Ausgleichsanspruch des Alleinerben-Abkömmlings gegenüber den Pflichtteilsansprüchen anderer Abkömmlinge

BGH, Urteil vom 22.04.1998 - Aktenzeichen IV ZR 162/97

DRsp Nr. 1998/7553

Zulässigkeit eines Teilurteils; Ausgleichsanspruch des Alleinerben-Abkömmlings gegenüber den Pflichtteilsansprüchen anderer Abkömmlinge

1. Ein Teilurteil ist nur zulässig, wenn die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen durch das Teilurteil einerseits und das Schlußurteil andererseits ausgeschlossen ist. 2. Auch der zum Alleinerben eingesetzte Abkömmling kann Ausgleichung seiner besonderen, in § 2057a BGB beschriebenen Leistungen gegenüber Pflichtteilsansprüchen anderer Abkömmlinge geltend machen.

Normenkette:

BGB § 2057a; ZPO § 301 ;

Tatbestand:

Die Kläger, vier Brüder, verlangen von ihrer Schwester den Pflichtteil nach dem am 7. November 1995 verstorbenen Vater der Parteien. Die Eltern der Parteien hatten sich gegenseitig in einem notariellen Testament als Erben und die Beklagte als Alleinerbin des Längstlebenden eingesetzt. Sie sollte als Vermächtnis jedem Bruder 10.000 DM zahlen. Die Mutter der Parteien ist am 18. Februar 1993 vorverstorben.