BGH - Urteil vom 04.04.1979
3 StR 98/79
Normen:
StGB (1975) § 174 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BGHSt 28, 365
Vorinstanzen:
LG Wuppertal,

BGH - Urteil vom 04.04.1979 (3 StR 98/79) - DRsp Nr. 1994/5235

BGH, Urteil vom 04.04.1979 - Aktenzeichen 3 StR 98/79

DRsp Nr. 1994/5235

»Zum Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses in § 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB

Normenkette:

StGB (1975) § 174 Abs. 1 Nr. 2 ;

Gründe:

Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen (§ 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB) in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Seine Revision hat mit der Sachbeschwerde Erfolg.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hat der Angeklagte in der Zeit von Mitte Dezember 1977 bis Ende Januar 1978 in zwei Fällen - in dem zweiten Fall fortgesetzt handelnd bei mindestens fünf Gelegenheiten - mit seiner 17jährigen Stieftochter E geschlechtlich verkehrt. Die Auffassung des Landgerichts, er habe sich dadurch nach § 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar gemacht, findet in den Feststellungen keine ausreichende Stütze.