AG Fürstenwalde, vom 20.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 F 432/05
Zur Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit auf Grund der prozessualen Behandlung eines Terminaufhebungsantrags
OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.12.2007 - Aktenzeichen 10 WF 309/07
DRsp Nr. 2008/1985
Zur Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit auf Grund der prozessualen Behandlung eines Terminaufhebungsantrags
Zur Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit auf Grund der prozessualen Behandlung eines Terminaufhebungsantrags, insbesondere zur Verpflichtung dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, den Antrag zu ergänzen bzw. nachzubessern, da er keine erheblichen Gründe im Sinne des § 227 Abs. 1ZPO enthält.
Die gemäß § 46 Abs. 2ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet. Die Voraussetzungen für eine Ablehnung des Richters am Amtsgericht G... nach § 42ZPO liegen nicht vor.
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