BGH - Urteil vom 19.05.1976
2 StR 59/76
Normen:
StGB § 177 ;
Fundstellen:
MDR 1976, 812 (Holtz)
Vorinstanzen:
LG Darmstadt,

BGH - Urteil vom 19.05.1976 (2 StR 59/76) - DRsp Nr. 1996/20619

BGH, Urteil vom 19.05.1976 - Aktenzeichen 2 StR 59/76

DRsp Nr. 1996/20619

Zur Verwirklichung des Tatbestandes der Vergewaltigung genügt auch eine vorausgehende Gewaltanwendung, wie z.B. durch das Hineinzerren des Opfers in ein Auto und seinen erzwungenen Abtransport an den entlegenen Ort jedenfalls dann, wenn es nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs dienen soll und dann tatsächlich bei dessen Ausübung auch dient, weil das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewaltsamkeiten von einer Gegenwehr absieht.

Normenkette:

StGB § 177 ;

Gründe: