OLG Saarbrücken - Beschluss vom 21.12.2006
9 UF 147/06
Normen:
BGB § 1684 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2007, 796
OLGReport-Saarbrücken 2007, 358
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 18.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 40 F 323/04

Zur Wohlverhaltensklausel bei Entscheidungsfreistellung des Kindes im Bezug auf die Umgangskontakte zu seinem Vater

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.12.2006 - Aktenzeichen 9 UF 147/06

DRsp Nr. 2007/7279

Zur Wohlverhaltensklausel bei Entscheidungsfreistellung des Kindes im Bezug auf die Umgangskontakte zu seinem Vater

»Ein Elternteil verstößt bereits dann gegen die sog. Wohlverhaltensklausel des § 1684 Abs. 2 BGB, wenn sie es dem 8-jährigen freistellt, ob es Umgangskontakte zu seinem Vater wahrnehmen will oder nicht.«

Normenkette:

BGB § 1684 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligten zu 1) und 2), die nicht miteinander verheiratet sind und waren, sind die Eltern der am . September 1998 geborenen S.- M. S.. Die gemeinsame Tochter lebt im Haushalt der Kindesmutter, die zwischenzeitlich verheiratet ist und der die alleinige elterliche Sorge für die gemeinsame Tochter zusteht.