1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Merzig vom 15. Juli 2020 -
2. Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben.
3. Der Antragstellerin wird für die zweite Instanz mit Wirkung vom 20. August 2020 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter gleichzeitiger Beiordnung von Rechtsanwältin ... bewilligt.
I.
Aus der Beziehung der Antragstellerin (fortan: Mutter) und des Antragsgegners (Vater), die weder miteinander verheiratet waren noch sind, ging am 2. August 2013 die beteiligte Tochter H. hervor. Der Vater erkannte die Vaterschaft für H. an; die Eltern gaben Sorgeerklärungen ab.
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