AG Schöneberg - 20 F 239/01 - 16.5.2006, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für güterrechtliche Regelungen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens deutsch/rumänischer Staatsangehöriger mit erstem gewöhnlichen Aufenthalt in Nigeria
KG, Urteil vom 20.12.2006 - Aktenzeichen 3 UF 59/06
DRsp Nr. 2008/14067
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für güterrechtliche Regelungen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens deutsch/rumänischer Staatsangehöriger mit erstem gewöhnlichen Aufenthalt in Nigeria