Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weiden i.d.OPf. vom 3. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
II.Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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