Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lörrach vom 18.01.2022 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 15./16.03.2022 teilweise abgeändert.
Ziff. 2 a. des Tenors entfällt
2.Die Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte; außergerichtliche Kosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.170 € festgesetzt.
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