Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nordhorn vom 2. Januar 2023 aufgehoben und die Sache zur Entscheidung über die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung in der Sache an das Amtsgericht Nordhorn zurückgeben.
Die zulässige sofortige Beschwerde hat insoweit Erfolg, als die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht wegen fehlender wirtschaftlicher Voraussetzungen abzulehnen ist. Über die Erfolgsaussichten in der Sache hat das damit befasste erstinstanzliche Gericht zu entscheiden.
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