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1923
Sonstige
Sonstige
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RG
RG vom 05.07.1923
IV 507/22
Normen:
BGB
§ 1585c;
Fundstellen:
LSK-FamR/Hülsmann, § 1585c BGB LS 35
RGZ 108, 213
RG - 05.07.1923 (IV 507/22) - DRsp Nr. 1994/7006
RG,
vom 05.07.1923
- Aktenzeichen IV 507/22
DRsp Nr. 1994/7006
Die Sittenwidrigkeit kann sich aus unlauteren Beweggründen für die Vereinbarung ergeben, so wenn die Unterhaltsvereinbarung die wirtschaftliche Grundlage für ein ehebrecherisches Verhältnis schaffen soll.
Normenkette:
BGB
§ 1585c;
Tatbestand:
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