(1) 1Die volle Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 300 Euro beträgt 25 Euro . 2Die Gebühr erhöht sich bei einem
Gegenstandswert bis ... Euro für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro um Euro ... 1.500 300 20 5.000 500 28 10.000 1.000 37 25.000 3.000 40 50.000 5.000 72 200.000 15.000 77 500.000 30.000 118 über 500.000 50.000 150
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