§ 143 SGB IX
Stand: 22.12.2023
zuletzt geändert durch:
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024, BGBl. I Nr. 412
Teil 2 Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungs...
Kapitel 10 Statistik

§ 143 SGB IX Bundesstatistik

§ 143 Bundesstatistik

SGB IX ( SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen )

Zur Beurteilung der Auswirkungen dieses Teils und zu seiner Fortentwicklung werden Erhebungen über 1. die Leistungsberechtigten und 2. die Ausgaben und Einnahmen der Träger der Eingliederungshilfe als Bundesstatistik durchgeführt.