(1) Die Soll- und Isteinnahmen sind nach folgenden Konten zu gliedern: 1. Mieten und Pachten nach Verwaltungseinheiten, 2. andere Einnahmen. (2) Der Saldo der vorigen Rechnung ist als jeweiliger Anfangsbestand vorzutragen. (3) Die Gliederung der Ausgaben erfolgt nach folgenden Konten: 1. Aufwendungen zur Unterhaltung des Objektes; 2. öffentliche Lasten; 3. Zahlungen an die Gläubiger; 4. Gerichtskosten der Verwaltung; 5. Vergütung des Verwalters; 6. andere Ausgaben. (4) Ist zur Umsatzsteuer optiert worden, so sind Umsatzsteueranteile und Vorsteuerbeträge gesondert darzustellen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|