(1) 1Der Notar kann von der Aufsichtsbehörde vorläufig seines Amtes enthoben werden, 1. wenn das Betreuungsgericht der Aufsichtsbehörde eine Mitteilung nach §
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|