LG Berlin, vom 16.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 102 T 44/03
AG Charlottenburg - 22.10.2002 u. 28.04.2003,
Abberufung eines vom Gericht bestellten Nachtragsliquidators aus wichtigem Grund; Gefährdung des Abwicklungszweckes
KG, Beschluss vom 30.08.2005 - Aktenzeichen 1 W 25/04
DRsp Nr. 2005/15891
Abberufung eines vom Gericht bestellten Nachtragsliquidators aus wichtigem Grund; Gefährdung des Abwicklungszweckes
»Ein wichtiger Grund zur Abberufung des nach § 66 Absatz 5GmbHG vom Gericht bestellten Liquidators besteht auch dann, wenn der Liquidator nicht hätte bestellt werden dürfen, weil der Antragsteller lediglich eigennützige Zwecke verfolgt und die von dem Liquidator durchzuführenden Maßnahmen nicht der Abwicklung dienen.«