OVG Niedersachsen - Beschluss vom 03.12.2009
7 ME 55/09
Normen:
KrW-/AbfG § 11 Abs. 1; KrW-/AbfG § 21;
Fundstellen:
NJW 2010, 1546
NZI 2010, 235
ZUR 2010, 271
Vorinstanzen:
VG Lüneburg, vom 30.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 B 40/09

Abfallrechtliche Entsorgungspflicht des Insolvenzverwalters unabhängig von der Aufnahme des Betriebs

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.12.2009 - Aktenzeichen 7 ME 55/09

DRsp Nr. 2009/26871

Abfallrechtliche Entsorgungspflicht des Insolvenzverwalters unabhängig von der Aufnahme des Betriebs

Auch die nach Ergehen der Entsorgungsverfügung, aber vor Erlass des Widerspruchsbescheids erklärte Freigabe von Abfallgegenständen aus der Masse durch den Insolvenzverwalter befreit diesen grundsätzlich von der Entsorgungspflicht, wenn er den Betrieb der Anlage, aus der die Gegenstände stammen, nicht aufgenommen hatte.

Normenkette:

KrW-/AbfG § 11 Abs. 1; KrW-/AbfG § 21;

Gründe

I.

Mit dem im Tenor bezeichneten Beschluss hat das Verwaltungsgericht es abgelehnt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den für sofort vollziehbar erklärten Bescheid des Antragsgegners vom 26. März 2009 wiederherzustellen.