Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 25.04.2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Abfindungsansprüche des Klägers aus einem Sozialplan.
Der Kläger war bei der Firma I. & U. GmbH & Co. KG in E. (Insolvenzschuldnerin) als Arbeitnehmer beschäftigt.
Mit Beschluss vom 01.10.2003 eröffnete das Amtsgericht Duisburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin und bestellte den Beklagten zum Insolvenzverwalter.
Dieser zeigte gegenüber dem Insolvenzgericht bereits am 02.10.2003 die Masseunzulänglichkeit an und schloss alsdann mit dem bei der Insolvenzschuldnerin bestehende Betriebsrat unter dem 10.10.2003 einen Sozialplan, der u.a. Folgendes vorsieht:
"V.
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