Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 16. Mai 2018
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Streitig ist, ob die Rückgewähr von Zahlungen aufgrund insolvenzrechtlicher Anfechtungen zu steuerbaren Einkünften und der daraus entstandene Steueranspruch zu einer Masseverbindlichkeit führt.
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