Abgrenzung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren; Begriff der geringfügigen selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit
SchlHOLG, Beschluss vom 01.02.2000 - Aktenzeichen 1 W 53/99 - Aktenzeichen 1 W 56/99
DRsp Nr. 2005/3637
Abgrenzung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren; Begriff der geringfügigen selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit
»1. Stellt der Schuldner den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, obwohl eigentlich das Regelinsolvenzverfahren die richtige Verfahrensart wäre, ist der Antrag als unzulässig zurückzuweisen, falls der angehörte Schuldner seinen ursprünglichen Antrag aufrechterhält. Der Zurückweisungsbeschluss unterliegt der sofortigen Beschwerde analog § 34InsO.2. Für die Bestimmung der geringfügigen selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. des § 304InsO ist jedenfalls nicht auf den Zeitpunkt des Insolvenzeintritts abzustellen.«