Abgrenzung zwischen Aufwendungsersatz und einer Vergütung für Vorstandsmitglieder und Organe eines Vereins; Rechtsfolgen der Entlastung des Vorstands
BGH, Urteil vom 14.12.1987 - Aktenzeichen II ZR 53/87
DRsp Nr. 1992/2754
Abgrenzung zwischen Aufwendungsersatz und einer Vergütung für Vorstandsmitglieder und Organe eines Vereins; Rechtsfolgen der Entlastung des Vorstands
»a) Zum Anspruch der Mitglieder des Vorstands und anderer satzungsmäßiger Organe eines eingetragenen Vereins auf Vergütung und Aufwendungsersatz.b) Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Entlastung des Vorstands eines eingetragenen Vereins.«