Der Beklagte und seine Ehefrau beauftragten mit Bauvertrag vom 18. Juni/3. Juli 1979 die Firma S. mit der Errichtung eines Fertighauses zum Festpreis von 424.281,- DM. Dem Vertrag wurde die VOB/B zugrundegelegt. Am 4. November 1980 - vor der endgültigen Fertigstellung und Abnahme des Bauwerks - wurde über das Vermögen der Firma S. das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Konkursverwalter bestellt.
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