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Tabelle zu den Fristen im Insolvenzverfahren |
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Forderungen/Klagen |
Fristen |
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Insolvenzgeld |
· Antragstellung innerhalb von zwei Monaten nach Insolvenzeröffnung/Abweisung mangels Masse/Beendigung der Betriebstätigkeit · für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor Insolvenzeröffnung/Abweisung mangels Masse/Beendigung der Betriebstätigkeit |
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Masseforderungen |
· Tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen |
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Insolvenzforderungen |
· Anmeldefrist des Eröffnungsbeschlusses Regelfall: zwei Wochen (max. drei Monate) nach Eröffnung des Verfahrens ·
Tarifliche
oder vertragliche Ausschlussfristen, die im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung
noch nicht abgelaufen waren, sind unbeachtlich.
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Zwei Wochen (nach öffentl. Bekanntgabe des Verteilungsverzeichnisses) |
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Kündigungsschutzklage |
Ausnahmslos innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG, § 113 InsO) |
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