Autor: Lissner |
Einfacher Eigentumsvorbehalt
Verkäufer bleibt Eigentümer bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. |
Verkäufer ist im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers aussonderungsberechtigt. |
Bereits erhaltene Kaufpreisraten hat der Verkäufer zurückzuerstatten. |
Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn dieser neben dem Kaufpreis weitere Forderungen des Verkäufers beglichen hat. |
Ist der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt, hat der Verkäufer in der Insolvenz des Käufers ein Aussonderungsrecht hinsichtlich des Kaufgegenstands. |
Ist der Kaufpreis bereits beglichen, besteht wegen der einbezogenen Forderungen in der Insolvenz des Käufers ein Absonderungsrecht des Verkäufers an dem Kaufgegenstand. |
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Der Vorbehaltsverkäufer wird Eigentümer desjenigen Gegenstands, den der Vorbehaltskäufer durch Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren herstellt ("Verarbeitungsklausel"). |
Dem Vorbehaltsverkäufer wird die Kaufpreisforderung abgetreten, die sich beim (Weiter-)Verkauf der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware oder des aus dieser Ware hergestellten Gegenstands ergibt ("Vorausabtretungsklausel"). |
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