Die Parteien, zwei Kreditinstitute, streiten als Gläubiger eines gemeinsamen Schuldners um die Verteilung von Rentenleistungen, welche die Beklagte vereinnahmt hat.
Der Schuldner bezog von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) eine Versichertenrente von 1.797,93 DM und eine Hinterbliebenenrente von 935,44 DM sowie von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zwei Versorgungsrenten von insgesamt 1.290,22 DM im Monat.
Mit Formularvertrag vom 26. Januar 1994 trat der Schuldner zur Sicherung aller bestehenden und künftigen Forderungen seine gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen BfA und VBL an die Beklagte ab. In Ziff. 1 des Vertrages heißt es:
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