Abtretungserklärung in der Restschuldbefreiung umfasst auch Steuererstattungsansprüche
AG Gifhorn, Urteil vom 12.06.2001 - Aktenzeichen 2 C 1055/00 (VI)
DRsp Nr. 2004/1685
Abtretungserklärung in der Restschuldbefreiung umfasst auch Steuererstattungsansprüche
»1. Der Anspruch eines im Restschuldbefreiungsverfahren befindlichen Schuldners auf Steuerrückerstattung wird von der Abtretungserklärung des § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO erfasst.2. Die Formvorschriften des § 46 Abs. 2 und 3AO sind auf die Abtretung dieses Rückerstattungsanspruchs an den Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners nicht anwendbar.«