I. Der am 21. Oktober 1935 geborene Kläger verlangt von der Beklagten die Auszahlung einer Lebensversicherung, die sein früherer Arbeitgeber, die Q GmbH, zur Sicherung der Ansprüche aus einer mit Wirkung vom 1. Januar 1991 erteilten Pensionszusage bei der Beklagten abgeschlossen hat. Die Ansprüche aus der Lebensversicherung verpfändete die Q GmbH unter dem 26. November 1991 an den Kläger. Der Kläger schied durch Aufhebungsvertrag vom 23.7./7.9.1998 zum 31. Dezember 1998 aus den Diensten der Q GmbH aus. Über deren Vermögen wurde am 28. Dezember 2000 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Beklagte verweigert die zum 1. Januar 2001 fällig gewordene Kapitalleistung aus der Lebensversicherung in Höhe von 123.664,55 EURO.
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