I. Mit Beschluss vom 23. Mai 2001 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beteiligte zum Insolvenzverwalter bestellt. Am 19. Februar 2004 reichte dieser den Schlussbericht, die Schlussrechnung und einen Antrag ein, in dem er die Festsetzung einer Vergütung nebst Auslagen und Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 19.667,88 EUR verlangte.
Mit Beschluss vom 14. Mai 2004 hat das Amtsgericht die Vergütung des Verwalters auf insgesamt 17.480,64 EUR festgesetzt. Dessen sofortige Beschwerde hat zu einer Anhebung des Betrags auf 18.174,30 EUR geführt. Mit der Rechtsbeschwerde verfolgt der Insolvenzverwalter sein Festsetzungsbegehren im Umfang der verbliebenen Differenz weiter.
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