BGH - Beschluss vom 18.12.2014
IX ZB 5/13
Normen:
InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 4 S. 1 und S. 2 Buchst. b);
Fundstellen:
DB 2015, 6
DStR 2015, 372
DZWIR 2015, 327
DZWIR 25, 327
NZI 2015, 5
ZIP 2015, 230
ZInsO 2015, 221
Vorinstanzen:
AG Straubing, vom 01.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen IN 218/06
LG Regensburg, vom 07.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 322/11

Abzug der Einkommensteuer als Ausgabe bei der Überschussberechnung hinsichtlich Fortführung des Unternehmens des Schuldners

BGH, Beschluss vom 18.12.2014 - Aktenzeichen IX ZB 5/13

DRsp Nr. 2015/1244

Abzug der Einkommensteuer als Ausgabe bei der Überschussberechnung hinsichtlich Fortführung des Unternehmens des Schuldners

InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b Bei der Überschussberechnung hinsichtlich der Fortführung des Unternehmens des Schuldners ist als Ausgabe auch die Einkommensteuer in Abzug zu bringen, die durch die Fortführung des Unternehmens als Masseverbindlichkeit entsteht.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Regensburg vom 7. Dezember 2012 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 47.395,34 € festgesetzt.

Normenkette:

InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 4 S. 1 und S. 2 Buchst. b);

Gründe

I.

Auf Antrag des Arztes Dr. E. H. (Schuldner) wurde über dessen Vermögen mit Beschluss vom 12. Februar 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet und der weitere Beteiligte zu 1 zum Insolvenzverwalter bestellt. Am 16. August 2010 wurde er aus dem Amt entlassen und der weitere Beteiligte zu 2 zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.