Die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten gegen den Beschluss des 2. Familiensenats in Kassel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. Februar 2019 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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