I. Die Gläubigerin, eine Geschäftsbank, beantragt, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen, weil dieser eine betragsmäßig beschränkte Bürgschaft über DM 200.000 (EUR 102.258,38) verschwiegen hat.
Mit Erklärung vom 29.08.2001 stellte der Schuldner der Gläubigerin zur Sicherung ihrer Ansprüche in seiner Eigenschaft als Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH die benannte Bürgschaft zur Verfügung. Die Gläubigerin stellte die Bürgschaft zum 12.06.2003 fällig.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|