I. Der jetzige Insolvenzverwalter war vom 14.07.2006 bis zur Eröffnung des Verfahrens am 31.08.2006 zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt. Am 17.11.2006 hat er die Festsetzung für seine Tätigkeit als Sachverständiger (7 Stunden á 65 EUR) und für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter beantragt. Das in Bezug genommene, am 30.10.2006 zu den Akten gegebene Verzeichnis der Vermögensgegenstände nach § 151 InsO über 42.098, 86 EUR weist auch Anfechtungsansprüche in Höhe von 5.500 EUR gegenüber dem Finanzamt Göttingen aus.
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