AG Göttingen - Beschluß vom 20.01.2000
74 IN 112/99

AG Göttingen - Beschluß vom 20.01.2000 (74 IN 112/99) - DRsp Nr. 2005/19694

AG Göttingen, Beschluß vom 20.01.2000 - Aktenzeichen 74 IN 112/99

DRsp Nr. 2005/19694

Gründe:

I. Mit Anwaltsschriftsatz vom 25.05.1999 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners sowie der K. Import KG, deren persönlich haftender Gesellschafter der Schuldner ist, beantragt worden. Für den Schuldner persönlich ist zudem Restschuldbefreiung (§ 287 Abs. 1 InsO) beantragt worden. Beide Anträge sind auf drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) gestützt worden.

Beigefügt waren eine Liste der Verbindlichkeiten zum 31.03.1999, Inventarliste, Debitorenliste, BWA zum 31.03.1999 und Summen-/Saldenliste zum 31.03.1999. Das Anlagevermögen wird auf 20.000,00 DM beziffert, der Warenbestand auf 100.000,00 DM und der Forderungsbestand auf 75.000,00 DM. Dem sind Verbindlichkeiten in Höhe von 737.000,00 DM gegenübergestellt, aufgeschlüsselt in Sparkassendarlehen (240.000,00 DM), Kontokorrentkredit Sparkasse (120.000,00 DM), Volksbankdarlehen (15.000,00 DM), Volksbank-Kontokorrentkredit (62.000,00 DM), Lieferantenschulden (300.000,00 DM).