Der Schuldner hat mit Antrag vom 04.03.2001 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt. Nach den Angaben des Schuldners soll im Falle der Versagung von Prozeßkostenhilfe das Verfahren in jedem Fall durchgeführt werden. In der von einem Anwalt aus Trier ausgestellten Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches (§ Abs. Nr. ) ist u. a. ausgeführt, daß sechs Gläubiger dem Vergleichsvorschlag widersprochen und sieben Gläubiger auf das Angebot nicht reagiert haben. Weiter heißt es: "Zu beachten ist: sieben Gläubiger haben auf ihre Forderungen verzichtet. Kopien der Schreiben sind beigefügt."
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