Akteneinsicht eines Gesellschaftsgläubigers in die Insolvenzakte
OLG Dresden, Beschluss vom 10.12.2002 - Aktenzeichen 6 VA 4/02
DRsp Nr. 2005/13611
Akteneinsicht eines Gesellschaftsgläubigers in die Insolvenzakte
Ein Gesellschaftsgläubiger hat ein rechtliches Interesse an der Einsicht in die Akte über ein mangels Masse abgelehntes Insolvenzantragsverfahren. Dass dabei aufgrund der weitreichenden Auskunfts- und Mitwirkungspflichten Anknüpfungspunkte für eine persönliche Haftung der Geschäftsführer bekannt werden können, ist hinzunehmen.