OLG Dresden - Beschluss vom 10.12.2002
6 VA 4/02
Normen:
ZPO § 299 Abs. 2 ;
Fundstellen:
ZIP 2003, 39
ZVI 2002, 457

Akteneinsicht eines Gesellschaftsgläubigers in die Insolvenzakte

OLG Dresden, Beschluss vom 10.12.2002 - Aktenzeichen 6 VA 4/02

DRsp Nr. 2005/13611

Akteneinsicht eines Gesellschaftsgläubigers in die Insolvenzakte

Ein Gesellschaftsgläubiger hat ein rechtliches Interesse an der Einsicht in die Akte über ein mangels Masse abgelehntes Insolvenzantragsverfahren. Dass dabei aufgrund der weitreichenden Auskunfts- und Mitwirkungspflichten Anknüpfungspunkte für eine persönliche Haftung der Geschäftsführer bekannt werden können, ist hinzunehmen.

Normenkette:

ZPO § 299 Abs. 2 ;
Fundstellen
ZIP 2003, 39
ZVI 2002, 457