I. Die 1967 geborene eheliche Tochter des Gläubigers - K. B. - lebte eine Zeitlang beim Schuldner in der Bundesrepublik Deutschland. Der Schuldner, ein Arzt, gab ihr dort am 9. Juli 1982 eine Kobalt-Ferrlecit-Injektion. Das Mädchen, das französische Staatsangehörige war, starb tags darauf. Der Schuldner behauptet, die Spritze sei medizinisch geboten und der Tod nicht voraussehbar gewesen. Gegen ihn wurde in Deutschland ein vieljähriges Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Tötungshandlung geführt, aber zuletzt - auch nach gerichtlicher Überprüfung (§§
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