OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 14.12.2007
24 U 13/07
Normen:
InsO § 130; InsO § 131;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 92/06
BGH, IX ZR 140/08,

Anfechtbarkeit der Auszahlung von Gutschriften im Rahmen der Kontoführung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.12.2007 - Aktenzeichen 24 U 13/07

DRsp Nr. 2009/14299

Anfechtbarkeit der Auszahlung von Gutschriften im Rahmen der Kontoführung

Gutschriften auf einen im Rahmen einer bewilligten Kreditlinie geführten Konto und deren nachfolgende Auszahlung stellen keine Rückführung eines Darlehens dar und sind nicht anfechtbar.

Normenkette:

InsO § 130; InsO § 131;

Gründe:

I.

Der Kläger macht Ansprüche als Insolvenzverwalter der Firma A aus Insolvenzanfechtung geltend.

Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.

Der Kläger hat beantragt,

die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger 44.599,46 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2006 zu zahlen.

Die Beklagte hat beantragt,

die Klage abzuweisen.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Wegen der hierzu angestellten Überlegungen wird auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.