I.
Der Kläger macht Ansprüche als Insolvenzverwalter der Firma A aus Insolvenzanfechtung geltend.
Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.
Der Kläger hat beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger 44.599,46 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2006 zu zahlen.
Die Beklagte hat beantragt,
die Klage abzuweisen.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Wegen der hierzu angestellten Überlegungen wird auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.
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