Die Revision gegen den die Berufung zurückweisenden Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 14. Mai 2019 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Der Kläger ist Verwalter in dem auf den Antrag vom 24. April 2014 über das Vermögen der E. GmbH & Co. KG (nachfolgend: Schuldnerin) am 1. Juli 2014 eröffneten Insolvenzverfahren.
Bis zum Ausscheiden des Mitgesellschafters waren der Beklagte mit 77 vom Hundert und sein Mitgesellschafter O. mit 23 vom Hundert als Kommanditisten an der Schuldnerin beteiligt. Ferner hielten der Beklagte und O. im gleichen Verhältnis Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH der Schuldnerin.
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