I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 22.08.2011 (
zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten des Streithelfers der Beklagten in beiden Rechtszügen.
III. Das vorliegende Urteil sowie das angefochtene Urteil des Landgerichts Stuttgart sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 7.617,40 €
I. Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen von R. R., der am 29.11.2007 beim zuständigen Amtsgericht selbst Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellte. Am Folgetag ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Mit Beschluss vom 18.12.2007 eröffnete das Gericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Insolvenzschuldners wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit und bestellte den Kläger als Insolvenzverwalter.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|