Anfechtbarkeit der Vereinnahmung eines Steuerberaterhonorars
AG Osnabrück, Urteil vom 21.06.2001 - Aktenzeichen 42 C 49/01
DRsp Nr. 2004/1962
Anfechtbarkeit der Vereinnahmung eines Steuerberaterhonorars
Die Vereinnahmung eines Steuerberaterhonorars ist gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2InsO anfechtbar, wenn der Steuerberater zwei Tage zuvor dem Mandanten zur Stellung eines Insolvenzantrags geraten hat, da davon ausgegangen werden kann, dass dem Steuerberater die Zahlungsunfähigkeit des Mandanten bekannt war.