Der Kläger ist Verwalter in dem am 30. August 2000 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. mbH (fortan: Schuldnerin). Die beklagte -bank hatte der Schuldnerin drei Betriebsmittelkredite und ein Darlehen gewährt, aus denen ihr im Mai 2000 eine Gesamtforderung von über 700.000 DM zustand. Deren Fälligkeit ist zwischen den Parteien streitig. Zur Sicherung hatte die Schuldnerin eine Werklohnforderung gegen ihren Bauherrn M. (fortan: Drittschuldner) an die Beklagte abgetreten. In Nr. 4 des Sicherungsabtretungsvertrags vom 13./14. März 1997 haben die Parteien folgendes vereinbart:
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