1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 23.05.2013 (Aktenzeichen
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.821,68 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2009 und 807,80 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.06.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
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