Anfechtbarkeit des Insolvenzeröffnungsbeschlusses wegen fehlerhafter Verfahrensart
OLG Köln, Beschluss vom 07.07.2000 - Aktenzeichen 2 W 61/00
DRsp Nr. 2004/1483
Anfechtbarkeit des Insolvenzeröffnungsbeschlusses wegen fehlerhafter Verfahrensart
Die Entscheidung im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts hinsichtlich der Verfahrensart - Einstufung als Regel- oder als Verbraucherinsolvenzverfahren - ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.