OLG München, vom 08.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 19 U 1980/04
LG München I, vom 25.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 28 O 4077/03
Anfechtbarkeit einer nachträglichen Besicherung einer Darlehensforderung; Entgeltlichkeit der Besicherung
BGH, Urteil vom 01.06.2006 - Aktenzeichen IX ZR 159/04
DRsp Nr. 2006/19356
Anfechtbarkeit einer nachträglichen Besicherung einer Darlehensforderung; Entgeltlichkeit der Besicherung
»a) Der Gläubiger, der für den Fall der nachträglichen Besicherung seine Darlehensrückzahlungsforderung stehen lässt, erbringt damit kein Vermögensopfer, wenn die Forderung im Zeitpunkt der Besicherung nicht mehr durchsetzbar war. Ob andernfalls die Besicherung eine unentgeltliche Leistung im Sinne des Anfechtungsrechts gewesen wäre, bleibt offen.b) Die Besicherung einer fremden Forderung ist nicht deswegen entgeltlich, weil der Sicherungsgeber mit der Gewährung der Sicherheit ein eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt.«