Der Kläger ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. K. T. GmbH, das auf Antrag der Schuldnerin am 1. Juli 2000 eröffnet worden ist. Er verlangt im Wege der Insolvenzanfechtung Rückgewähr von Sozialversicherungsbeiträgen, welche die Schuldnerin für ihre bei der Beklagten krankenversicherten Arbeitnehmer an diese abgeführt hat.
Nach der Satzung der Beklagten werden Sozialversicherungsbeiträge spätestens am 15. des Folgemonats fällig. Die Schuldnerin leistete auf die für März 2000 geschuldeten Beiträge durch Banküberweisung am 5. April 2000 eine Zahlung in Höhe von 219.445 DM, auf welche die Beklagte nach Endabrechnung der zugrundeliegenden Löhne 1.040 DM erstattete.
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