Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs
BGH, Urteil vom 11.11.1993 - Aktenzeichen IX ZR 257/92
DRsp Nr. 1994/1259
Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs
»1. Ein umfassender Vertrag, durch den einem Beteiligten für den Fall seiner Insolvenz Vermögensnachteile auferlegt werden, die über die gesetzlichen Folgen hinausgehen und nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten sind, kann insoweit konkursrechtlich anfechtbar sein. 2. Ist ein Vertrag nur wegen einer einzelnen, gläubigerbenachteiligenden Klausel anfechtbar, so kann Rückgewähr auch so zu leisten sein, wie wenn er ohne die Klausel abgeschlossen worden wäre.«
Normenkette:
KO § 31 Nr. 1, § 37 Abs. 1 ;
Tatbestand:
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