Der Beklagte ist Verwalter in dem am 2. August 2002 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der m. AG (fortan: Schuldnerin). Er war auf den Insolvenzantrag der Schuldnerin vom 4. Juli 2002 am 5. Juli 2002 bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt worden.
Die Schuldnerin entwarf Werbekonzepte. Zu ihrem Geschäftsgegenstand gehörte es, Merchandising-Produkte mit dem jeweiligen Logo des Kunden herstellen zu lassen und an den Kunden zu liefern.
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