Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens - Prozesskostenhilfeverfahren
OLG Köln, Beschluß vom 23.03.1999 - Aktenzeichen 2 W 65/99
DRsp Nr. 2004/1470
Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens - Prozesskostenhilfeverfahren
»Die Anfechtbarkeit von Entscheidungen, die sich lediglich aus Anlaß eines Insolvenzverfahrens ergeben, dieses aber nicht unmittelbar sachlich betreffen, richtet sich ausschließlich nach allgemeinem Prozeßrecht. Dementsprechend verbleibt es im Prozeßkostenhilfeverfahren anläßlich eines Insolvenzverfahrens bei der nicht befristeten Beschwerde gem. § 127 Abs. 2, 3ZPO ohne Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde.«