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OLG Brandenburg vom 27.01.2000
8 U 28/99
Normen:
GesO
§
10
;
KO
§
30
§
33
;
Fundstellen:
InVo 2000, 162
KTS 2000, 380
OLGReport-Brandenburg 2000, 116
Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen des Gläubigers in der Gesamtvollstreckung
OLG Brandenburg,
vom 27.01.2000
- Aktenzeichen 8 U 28/99
DRsp Nr. 2005/3640
Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen des Gläubigers in der Gesamtvollstreckung
Nach §
10
GesO
sind in der Gesamtvollstreckung nur Rechtshandlungen des Schuldners, nicht aber solche des Gläubigers anfechtbar.
Normenkette:
GesO
§
10
;
KO
§
30
§
33
;
Fundstellen
InVo 2000, 162
KTS 2000, 380
OLGReport-Brandenburg 2000, 116
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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